Letzte Änderungen im Bereich Einholung wissenschaftlicher Expertise
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Konzept zur Gestaltung von Rückmeldeberichten gemäß Teil 1 § 18 DeQS-RL
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Ausnahmetatbestand gem. § 10 Abs. 2 QSFFx-RL
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Entwicklung einer Patientenbefragung für das Qualitätssicherungsverfahren Hysterektomie
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Jahresbericht zur Strukturabfrage gem. QSFFx-RL für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Beauftragung IQWiG: Bewertung eines Neugeborenen-Screenings auf Metachromatische Leukodystrophie (MLD)
Beschluss vom 12. Dezember 2024.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Validierungsverfahren für das Erfassung 2022
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Beauftragung IQWiG: Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Epcoritamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Januar 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Loncastuximab tesirin (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Januar 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Glofitamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Januar 2025 in Kraft.