Letzte Änderungen im Bereich Verfahrensbeschlüsse
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Evaluationsverfahren zum Anspruch der Versicherten auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Absatz 5 SGB V
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Dezember 2024 in Kraft.
-
Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für ein QS-Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Grundsätze des Systemzuschlags im stationären Sektor 2025
Beschluss vom 5. Dezember 2024.
-
Sekundäre Datennutzung: lnnovationsfondsprojekt FetoNeoNatPfad – Interdisziplinärer, fach- und sektorenübergreifender Feto-neonataler Gesundheitspfad für Risikoschwangere mit fetaler Wachstumsrestriktion
Beschluss vom 4. Dezember 2024.
-
Höhe des Systemzuschlages 2025
Beschluss vom 5. Dezember 2024.
-
Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Feststellung zum Anteil der Prüfungsteilnehmer im Geltungsbereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Beschluss vom 5. Dezember 2024. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Veröffentlichung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2023 des Gemeinsamen Bundesausschusses einschließlich des Innovationsausschusses
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
-
Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Fiktive Eingruppierung nach § 35 Abs. 1a Satz 2 SGB V von Arzneimitteln mit altersgerechten Darreichungsformen und Wirkstärken für Kinder sowie sonstige Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. November 2024 in Kraft.
-
Verfahrensordnung: Änderung des 2. Kapitels – Gewährung der sekundären Nutzung von im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme erhobenen Daten
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Verfahrensordnung: Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. November 2024 in Kraft.