Letzte Änderungen im Bereich Verfahrensbeschlüsse
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Fiktive Eingruppierung nach § 35 Abs. 1a Satz 2 SGB V von Arzneimitteln mit altersgerechten Darreichungsformen und Wirkstärken für Kinder sowie sonstige Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. November 2024 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 2. Kapitels – Gewährung der sekundären Nutzung von im Rahmen der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme erhobenen Daten
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. November 2024 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage II zum 5. Kapitel (Modul 3)
Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. November 2024 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Beschluss vom 17. Oktober 2024. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Veröffentlichung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2023 des Gemeinsamen Bundesausschusses einschließlich des Innovationsausschusses
Beschluss vom 17. Oktober 2024.
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Sitzungstermine 2026
Beschluss vom 17. Oktober 2024.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Fiktive Eingruppierung nach § 35 Abs. 1a Satz 2 SGB V von Arzneimitteln mit altersgerechten Darreichungsformen und Wirkstärken für Kinder sowie sonstige Änderungen
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Evaluationsverfahren zum Anspruch der Versicherten auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Absatz 5 SGB V
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Leistungsmenge und Krankenhaussterblichkeit bei TAVI
Beschluss vom 4. September 2024.