Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel-Richtlinie und Anlagen
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQWiG: Wissenschaftliche Ausarbeitung zur Methodik im Bereich der anwendungsbegleitenden Datenerhebung
Beschluss vom 28. Januar 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Perindoprilarginin + Indapamid)
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. März 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 35 (Lipidsenker)
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II und Anlage III: Melatonin und Nummer 32 (Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa)
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 35b – Alirocumab
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Icatibant, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Epcoritamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Januar 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Loncastuximab tesirin (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Januar 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Glofitamab (rezidiviertes oder refraktäres diffus großzelliges B-Zell-Lymphom)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Januar 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Ivermectin (Aufhebung der Beschlüsse vom 27. November 2015 und 21. Januar 2016)
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 16. Januar 2025 in Kraft.