Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel-Richtlinie und Anlagen
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einstellung eines Beratungsverfahrens – Epcoritamab (rezidiviertes oder refraktäres follikuläres Lymphom, mindestens 2 Vortherapien) – Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen
Beschluss vom 6. März 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. März 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Linzagolix (Uterusmyom)
Beschluss vom 6. März 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. März 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Odronextamab (rezidiviertes oder refraktäres follikuläres Lymphom, mindestens 2 Vortherapien) – Keine Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 6. März 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einstellung eines Beratungsverfahrens – Odronextamab (rezidiviertes oder refraktäres follikuläres Lymphom, mindestens 2 Vortherapien) – Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen
Beschluss vom 6. März 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 6. März 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung Oktober 2024
Der Beschluss vom 7. Januar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. März 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung September 2024
Der Beschluss vom 10. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. Februar 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung November 2024
Beschluss vom 25. Februar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Risdiplam (spinale Muskelatrophie) – Überprüfung von Studienprotokoll und Statistischem Analyseplan und Start der AbD – Änderung
Beschluss vom 20. Februar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 20. Februar 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 27 – Gallenwegstherapeutika und Cholagoga
Beschluss vom 20. Februar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Risdiplam (spinale Muskelatrophie) – Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen – Änderung
Beschluss vom 20. Februar 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 20. Februar 2025 in Kraft.