Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Arzneimittel
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQWiG: Wissenschaftliche Ausarbeitung zur Methodik im Bereich der anwendungsbegleitenden Datenerhebung
Beschluss vom 28. Januar 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Perindoprilarginin + Indapamid)
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. März 2025 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Dorocubicel zur Behandlung hämatologischer Malignome
Beschluss vom 28. Januar 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 35 (Lipidsenker)
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II und Anlage III: Melatonin und Nummer 32 (Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa)
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 35b – Alirocumab
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Icatibant, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Änderung der Anlage 2 – Impfung gegen COVID-19 – Nuvaxovid JN.1 und Comirnaty KP.2
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Januar 2025 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Empfehlung Influenza-Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre“
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.