Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Krebsfrüherkennung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Aktualisierung der Informationsmaterialien zum Mammographie-Screening-Programm
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Einführung der Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie bei Rauchern
Beschluss vom 12. Dezember 2024.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Der Beschluss vom 15. August 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Aktualisierung der Informationsmaterialien zum Mammographie-Screening-Programm
Beschluss vom 26. September 2024.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Versicherteninformation zum Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomographie
Beschluss vom 26. September 2024.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Der Beschluss vom 15. August 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Beschluss vom 15. August 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Bedingte Anwendbarkeit der Übergangsregelungen zur Umsetzung der Erweiterung der oberen Altersgrenzen gemäß §23b Satz 1 KFE-RL
Beschluss vom 25. April 2024.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Erweiterung der oberen Altersgrenzen im Mammographie-Screening-Programm sowie weitere Änderungen
Der Beschluss vom 21. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Widerspruch gegen Datenverarbeitung zum Zwecke der Qualitätssicherung nach § 25a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB V und des Krebsregisterdatenabgleichs nach § 25a Absatz 4 Satz 5 und 6 SGB V
Beschluss vom 22. Februar 2024.