Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssicherung:
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderungen zum Erfassungsjahr 2025
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
-
Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 1/2024 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Beschluss vom 9. Oktober 2024.
-
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderungen zum Erfassungsjahr 2025
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Servicedokuments gemäß § 16 Absatz 5 für das dritte und vierte Quartal des Erfassungsjahres 2024
Beschluss vom 18. Juli 2024.
-
Beauftragung IQTIG: Erstellung eines Servicedokuments gemäß § 16 Absatz 5 PPP-RL zum Erfassungsjahr 2025
Beschluss vom 3. Juli 2024.
-
Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 4/2023 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Beschluss vom 3. Juli 2024.
-
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2024
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Juli 2024 in Kraft.
-
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderungen zum Erfassungsjahr 2025
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Freigabe zur Veröffentlichung: Auswertungs- und Berichtskonzept des IQTIG und Umsetzung unter Berücksichtigung konkretisierender Auswertungsfragen (Erfassungsjahr 2024, PPP-RL)
Beschluss vom 20. Juni 2024.
-
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2024
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.