Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Prüfkriterien für die Sozialdatenvalidierung ab dem Jahr 2025 für das Verfahren QS PM gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2025 zum Erfassungsjahr 2024 für die Verfahren 3 und 5 bis 15 gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6 und 6a
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Beauftragung IQTIG: Begleitevaluation für das Qualitätssicherungsverfahren „QS ambulante Psychotherapie“
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2025 zum Erfassungsjahr 2024 für die Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6 und 6a
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Konzept zur Gestaltung von Rückmeldeberichten gemäß Teil 1 § 18 DeQS-RL
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Entwicklung einer Patientenbefragung für das Qualitätssicherungsverfahren Hysterektomie
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Datensatzbeschreibungen der für die sekundäre Datennutzung zur Verfügung stehenden Daten: Erfassungsjahr 2023 – Änderung des Beschlusses vom 4. September 2024
Beschluss vom 4. Dezember 2024.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Themenspezifische Bestimmungen für ein Verfahren 20 – Diagnostik und Therapie der Sepsis
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 1 – Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2025
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 in den Verfahren 3 und 5 bis 14
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.