Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Heilmittel
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Heilmittel-Richtlinie: Klarstellende Anpassung der Fernbehandlungsregelungen sowie weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. Februar 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bekanntmachung des Beratungsthemas und Einholung erster Einschätzungen: Bewertung des Beckenbodentrainings in der Schwangerschaft zur Prävention von prä- und postpartaler Harninkontinenz – Aufforderung zur Meldung –
Das Beratungsthema wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anhand eines Fragebogens kann innerhalb eines Monats eine Einschätzung abgegeben werden.
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Beauftragung IQWiG: Bewertung des Beckenbodentrainings in der Schwangerschaft zur Prävention von prä- und postpartaler Harninkontinenz
Beschluss vom 27. März 2025.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Bewertung des Beckenbodentrainings in der Schwangerschaft zur Prävention von prä- und postpartaler Harninkontinenz
Beschluss vom 20. Februar 2025.
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Heilmittel-Richtlinie: Klarstellende Anpassung der Fernbehandlungsregelungen sowie weitere Änderungen
Beschluss vom 20. Februar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Überprüfung der Regelungen zur Krankengymnastik zur Behandlung von ZNS-Erkrankungen (KG-ZNS und KG-ZNS-Kinder) insbesondere aufgrund von Hinweisen aus der Versorgung zur Durchführung der Vojta-Therapie bei Kindern
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Der Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Der Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Beschluss vom 29. Oktober 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Absatz 1a SGB V (Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie)
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.