Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Qualitätssicherung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 2/2024 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Prüfkriterien für die Sozialdatenvalidierung ab dem Jahr 2025 für das Verfahren QS PM gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2025 zum Erfassungsjahr 2024 für die Verfahren 3 und 5 bis 15 gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6 und 6a
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Beauftragung IQTIG: Begleitevaluation für das Qualitätssicherungsverfahren „QS ambulante Psychotherapie“
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Auffälligkeitskriterien für die Datenvalidierung 2025 zum Erfassungsjahr 2024 für die Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6 und 6a
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen bei präkonzeptionellem Diabetes und Gestationsdiabetes
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Analysen zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur im Vergleich der Jahre 2019 bis 2023
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Bedeutung der Sectio Caesarea für die Entbindungen in Folgeschwangerschaften (mütterliche und kindliche Morbidität und Mortalität)
Beschluss vom 29. Januar 2025.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2025
Der Beschluss vom 4. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2025
Der Beschluss vom 4. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.