Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Off-Label-Use (VI)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Rituximab bei autoimmunhämolytischer Anämie (AIHA) sowie bei mikroangiopathischer hämolytischer Anämie (MAHA)
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Bezafibrat in Kombination mit Ursodesoxycholsäure (UDCA) zur Behandlung der primären biliären Cholangitis (PBC) bei unzureichendem Ansprechen auf UDCA
Beschluss vom 19. Dezember 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bisphosphonate bei Patientinnen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, postmenopausalem Mammakarzinom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss vom 8. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Eplerenon bei primärem Hyperaldosteronismus (PA), wenn eine Therapie mit Spironolacton nicht oder nicht mehr infrage kommt
Beschluss vom 22. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Folinsäure in Kombination mit 5-Fluorouracil und Oxaliplatin (FOLFOX) zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten biliären Karzinoms mit mindestens einer systemischen Vortherapie
Beschluss vom 22. November 2024.
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Erteilung von Aufträgen an die Expertengruppe Off-Label: Carvedilol und Propranolol bei chronischen Lebererkrankungen zur Vorbeugung von Dekompensationsereignissen
Beschluss vom 22. November 2024.
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Rücknahme eines Auftrags an die Expertengruppe Off-Label: Allopurinol zur Behandlung der Angina pectoris/koronaren Herzkrankheit
Beschluss vom 17. Oktober 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bisphosphonate bei Patientinnen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, postmenopausalem Mammakarzinom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Beschluss vom 8. Oktober 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Sorafenib zur Behandlung von Desmoidtumoren / Fibromatosen vom Desmoidtyp
Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. August 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Bisphosphonate bei Patientinnen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, postmenopausalem Mammakarzinom
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Juli 2024 in Kraft.