Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätssichernde Maßnahmen (ATMP)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Der Beschluss vom 26. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2025
Beschluss vom 26. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage V – Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. September 2024 in Kraft.
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Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Erstfassung der Anlage VI – Exagamglogen autotemcel bei Beta-Thalassämie und Sichelzellerkrankung
Beschluss vom 24. September 2024.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I – Änderung hinsichtlich der Erfahrung in der Zelltherapie
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. September 2024 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage V – Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I – Änderung hinsichtlich der Erfahrung in der Zelltherapie
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Beremagene geperpavec zur Behandlung der Epidermolysis bullosa
Information vom 25. Juni 2024.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage V – Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I – Änderung hinsichtlich der Erfahrung in der Zelltherapie
Beschluss vom 20. Juni 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.