Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Bildung Festbetragsgruppen (IX)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Icatibant, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 16. Januar 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Buprenorphin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. Januar 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Valganciclovir, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Rotigotin, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 7. Januar 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Melatonin, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 7. Januar 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Valganciclovir, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Buprenorphin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Buprenorphin, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 22. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung – Tapentadol, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 9. November 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung – Tapentadol, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.