Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Methodenbewertung:
Erwachsenenprävention
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beauftragung IQWiG: Überprüfung der unteren Altersgrenze und Frequenz der Früherkennungskoloskopie im Darmkrebs-Screeningprogramm
Beschluss vom 19. Dezember 2024.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Aktualisierung der Informationsmaterialien zum Mammographie-Screening-Programm
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Einführung der Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie bei Rauchern
Beschluss vom 12. Dezember 2024.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Der Beschluss vom 15. August 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Aktualisierung der Informationsmaterialien zum Mammographie-Screening-Programm
Beschluss vom 26. September 2024.
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Beauftragung IQWiG: Erstellung einer Versicherteninformation zum Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomographie
Beschluss vom 26. September 2024.
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Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Beratungen über eine Angleichung der geschlechtsspezifischen Anspruchsberechtigung und iFOBT-Intervalle in der Darmkrebsfrüherkennung sowie eine Anpassung der Formerfordernisse zum Widerspruchsrecht – Aufforderung zur Meldung –
Beschluss vom 26. September 2024.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Der Beschluss vom 15. August 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Beschluss vom 15. August 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anpassung oKFE-RL und Spezifikationsempfehlungen
Der Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. August 2024 in Kraft.