Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Methodenbewertung:
Familienplanung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Einleitung eines Beratungsverfahrens: Prüfung des Abschnitts D Schwangerschaftsabbruch der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch
Beschluss vom 15. August 2024.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 3 (Mutterpass)
Der Beschluss vom 28. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. Dezember 2023 in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 5 – Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen
Der Beschluss vom 21. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 16. Dezember 2023 in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Formale Überarbeitung
Der Beschluss vom 21. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Dezember 2023 in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 3 (Mutterpass)
Der Beschluss vom 28. September 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Formale Überarbeitung
Der Beschluss vom 21. September 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 5 – Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen
Der Beschluss vom 21. September 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 3 (Mutterpass)
Beschluss vom 28. September 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Formale Überarbeitung
Beschluss vom 21. September 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 5 – Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen
Beschluss vom 21. September 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.