Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Arzneimittel-Richtlinie (Rahmenrichtlinie)
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – § 14a und Anlage IIa (Arzneimittel zur Tabakentwöhnung im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung)
Beschluss vom 12. November 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel)
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Oktober 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40a – Anpassung eines Verweises und Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars) – Aktualisierung April 2024
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Oktober 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel)
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40a – Anpassung eines Verweises und Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars) – Aktualisierung April 2024
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Liste Stellungnahmeberechtigte nach § 92 Absatz 3a SGB V – Umbenennung Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH) zu Pharma Deutschland e. V. sowie Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e. V. (VAD) zu Die Arzneimittel-Importeure e. V.
Beschluss vom 18. Juli 2024.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40a – Anpassung eines Verweises und Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars) – Aktualisierung April 2024
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel)
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40b – Anpassung eines Verweises
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 15. Juni 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40b – Anpassung eines Verweises
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.