Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Arzneimittel:
Schutzimpfungs-Richtlinie
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Änderung der Anlage 2 – Impfung gegen COVID-19
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter – Nicht-Änderung
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 19. September 2024 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Änderung der Anlage 2 – Impfung gegen COVID-19
Beschluss vom 17. Oktober 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter – Nicht-Änderung
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Influenza-Impfempfehlung zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen“
Der Beschluss vom 3. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. September 2024 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Impfempfehlung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren für Personen ab dem Alter von 75 Jahren“ sowie Anpassung der Anlage 2
Der Beschluss vom 3. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. September 2024 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter – Nicht-Änderung
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Impfempfehlung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren für Personen ab dem Alter von 75 Jahren“ sowie Anpassung der Anlage 2
Der Beschluss vom 3. September 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Influenza-Impfempfehlung zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Impfstoffen“
Der Beschluss vom 3. September 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „Impfempfehlung gegen Erkrankungen durch Respiratorische Synzytial-Viren für Personen ab dem Alter von 75 Jahren“ sowie Anpassung der Anlage 2
Beschluss vom 3. September 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.