Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe n Versorgung von Patienten vor oder nach Organtransplantation und von lebenden Spendern – Transplantationsgruppe 1: Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Kernspintomographie: Aussetzung des Leistungsbereichs Kernspintomographie
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Beauftragung IQTIG: Auswertung von esQS-Daten hinsichtlich Volume-Outcome-Beziehungen bei Knie-TEP, unikondylären Schlittenprothesen und Revisionseingriffen nach Kniegelenk-Endoprothese
Beschluss vom 04. September 2024.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 10: Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Beauftragung IQWiG: Überprüfung der unteren Altersgrenze und Frequenz der Früherkennungskoloskopie im Darmkrebs-Screeningprogramm
Beschluss vom 19. Dezember 2024.
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MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom: Aufhebung
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Aktualisierung der Informationsmaterialien zum Mammographie-Screening-Programm
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung § 18 Absatz 2
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.