Letzte Änderungen zu "Richtlinie nach § 116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie nach § 116b SGB V (Konkretisierung Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Kurzdarmsyndrom)
Der Beschluss vom 17. September 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Dezember in Kraft.