Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 13 (XI):
Verordnung besonderer Arzneimittel (Ambrisentan und Treprostinil)"
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Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 13 (XI): Verordnung besonderer Arzneimittel (Ambrisentan und Treprostinil)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Februar 2009 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 25. Juni 2009 in Kraft.