Letzte Änderungen zu "Richtlinie nach § 116b SGB V/ Anlage 2 (Neuromuskuläre Erkrankungen:
siehe Beschluss vom 18.06.2009)"
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Richtlinie nach § 116b SGB V/ Anlage 2 (Neuromuskuläre Erkrankungen: siehe Beschluss vom 18.06.2009)
Beschluss vom 18. Dezember 2008. Das Inkrafttreten erfolgt erst nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.