Letzte Änderungen zu "PAR-Richtlinie:
Änderung der §§ 13 und 14"
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.