Letzte Änderungen zu "PAR-Richtlinie:
Änderung der §§ 13 und 14"
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderungen der Richtlinie unter I. treten am 1. Juli 2025 und die Änderung der Richtlinie unter II. tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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PAR-Richtlinie: Änderung der §§ 13 und 14
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.