Letzte Änderungen zu "Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom:
Aufhebung"
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom: Aufhebung
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. Februar 2025 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom: Aufhebung
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom: Aufhebung
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.