Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Anpassung § 18 Absatz 2"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung § 18 Absatz 2
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.