Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Anpassung § 18 Absatz 2"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung § 18 Absatz 2
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung § 18 Absatz 2
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung § 18 Absatz 2
Beschluss vom 19. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.