Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung von §§ 3, 4, 7, 8, 10, 12, 13, 14 und 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 3, 4, 7, 8, 10, 12, 13, 14 und 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024
Der Beschluss vom 19. Dezember 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. Februar 2025 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 3, 4, 7, 8, 10, 12, 13, 14 und 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2024
Beschluss vom 19. Dezember 2024.