Letzte Änderungen zu "Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie:
Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in § 5b (neu) und Anpassung § 5a"
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in § 5b (neu) und Anpassung § 5a
Der Beschluss vom 5. Dezember 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung in § 5b (neu) und Anpassung § 5a
Beschluss vom 5. Dezember 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.