Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Ergänzung der Anlage Nr. 13 – Rektumkarzinomchirurgie"
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 13 – Rektumkarzinomchirurgie
Der Beschluss vom 22. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 13 – Rektumkarzinomchirurgie
Beschluss vom 22. November 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.