Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Ergänzung der Anlage Nr. 12 – Kolonkarzinomchirurgie"
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 12 – Kolonkarzinomchirurgie
Beschluss vom 22. November 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.