Letzte Änderungen zu "Festzuschuss-Richtlinie:
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2025"
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Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2025
Der Beschluss vom 21. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2025
Der Beschluss vom 21. November 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2025
Beschluss vom 21. November 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.