Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Der Beschluss vom 6. November 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 6. November 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Beschluss vom 6. November 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.