Letzte Änderungen zu "Heilmittel-Richtlinie:
Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a"
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Der Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Der Beschluss vom 29. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Jährliche ICD-Anpassung gemäß § 1a
Beschluss vom 29. Oktober 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.