Letzte Änderungen zu "Schutzimpfungs-Richtlinie:
Änderung der Anlage 2 – Impfung gegen COVID-19"
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Änderung der Anlage 2 – Impfung gegen COVID-19
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Änderung der Anlage 2 – Impfung gegen COVID-19
Beschluss vom 17. Oktober 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.