Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. September 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 4, 7, 8 und 13 sowie der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.