Letzte Änderungen zu "Schutzimpfungs-Richtlinie:
STIKO-Stellungnahme zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter – Nicht-Änderung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter – Nicht-Änderung
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 19. September 2024 in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter – Nicht-Änderung
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter – Nicht-Änderung
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.