Letzte Änderungen zu "Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren:
Aufnahme von Eingriffen bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom"
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. April 2025 in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Der Beschluss vom 19. September 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Beschluss vom 19. September 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.