Letzte Änderungen zu "Krebsfrüherkennungs-Richtlinie:
Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1"
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Der Beschluss vom 15. August 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Der Beschluss vom 15. August 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Übergangsregelungen gemäß §23b Satz 1
Beschluss vom 15. August 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.