Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung:
Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. September 2024 in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2025 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.