Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung:
Teil 2 – Änderungen zum 1. Januar 2025 in den QS-Verfahren 3 und 5 bis 15"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum 1. Januar 2025 in den QS-Verfahren 3 und 5 bis 15
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gemäß Ziffer XIII. treten die Änderungen der Richtlinie vorbehaltlich der Ziffer XIV. am 1. Januar 2025 in Kraft. Gemäß Ziffer XIV. treten die Änderungen unter Ziffer VII. Nummern 1 bis 3 am 27. November 2024 in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum 1. Januar 2025 in den QS-Verfahren 3 und 5 bis 15
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum 1. Januar 2025 in den QS-Verfahren 3 und 5 bis 15
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.