Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Änderung des 4. Kapitels – Evaluationsverfahren zum Anspruch der Versicherten auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Absatz 5 SGB V"
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Evaluationsverfahren zum Anspruch der Versicherten auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Absatz 5 SGB V
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 4. Kapitels – Evaluationsverfahren zum Anspruch der Versicherten auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nach § 31 Absatz 5 SGB V
Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.