Beschluss

Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung von § 16 Absatz 2, der Anlage für das Berichtsjahr 2023 und des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung) sowie Ergänzung des Anhangs 3 für das Berichtsjahr 2023 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) und des Anhangs 4 für das Berichtsjahr 2023 (Plausibilisierungsregeln)

Beschlussdatum: 20.06.2024
Inkrafttreten: noch nicht in Kraft