Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 6. Juli 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2023 (Datensatzbeschreibung)
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.