Letzte Änderungen zu "Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren:
Verfahrensaussetzung zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024"
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Verfahrensaussetzung zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 18. April 2024 in Kraft.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Verfahrensaussetzung zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024
Der Beschluss vom 18. April 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Verfahrensaussetzung zu den Erfassungsjahren 2023 und 2024
Beschluss vom 18. April 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.