Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Marstacimab (Hämophilie A und B)"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – Marstacimab (Hämophilie A und B)
Beschluss vom 4. April 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.