Letzte Änderungen zu "Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung sowie der Methodenbewertung gemäß §§ 137c und 137e SGB V:
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas"
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Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung sowie der Methodenbewertung gemäß §§ 137c und 137e SGB V: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. Juni 2024 in Kraft.
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Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung sowie der Methodenbewertung gemäß §§ 137c und 137e SGB V: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung sowie der Methodenbewertung gemäß §§ 137c und 137e SGB V: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Pankreas
Beschluss vom 21. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.