Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie:
§ 40b – Anpassung eines Verweises"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40b – Anpassung eines Verweises
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 15. Juni 2024 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40b – Anpassung eines Verweises
Der Beschluss vom 21. März 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 40b – Anpassung eines Verweises
Beschluss vom 21. März 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.