Beschluss
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
Carboplatin in Kombination mit Gemcitabin zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Urothelkarzinom, wenn eine Cisplatin-Therapie nicht infrage kommt – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Beschlussdatum: 12.03.2024
Inkrafttreten: 13.06.2024
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 12.06.2024 B4