Letzte Änderungen zu "Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren:
Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
-
Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an Aortenaneurysmen
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.