Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Festlegung von Informationen zu Prognoseprüfungen und weitere Änderungen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Mindestmengenregelungen: Festlegung von Informationen zu Prognoseprüfungen und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
-
Mindestmengenregelungen: Festlegung von Informationen zu Prognoseprüfungen und weitere Änderungen
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.