Letzte Änderungen zu "Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V:
Fischhauttransplantation zum temporären Hautersatz bei höhergradigen Verbrennungen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Fischhauttransplantation zum temporären Hautersatz bei höhergradigen Verbrennungen
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Fischhauttransplantation zum temporären Hautersatz bei höhergradigen Verbrennungen
Beschluss vom 21. Dezember 2023.