Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung von § 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2023"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2023
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 17. Februar 2024 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 16 sowie Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 21. Dezember 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.