Letzte Änderungen zu "Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b SGB V (Festlegung einer Mindestmengenregelung)"
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Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b SGB V (Festlegung einer Mindestmengenregelung)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Februar 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. April 2008 in Kraft.
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Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b SGB V (Festlegung einer Mindestmengenregelung)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Februar 2008 wurde vom BMG nicht beanstandet. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.